Agora-Vitae e.V. – Verein für ökologisch transkulturelle Gesundheits-Bildung und Kultur
Präambel
Der Verein orientiert sich:
- Am ganzheitlichen Begriff von Gesundheit im systemischen Kontext von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Ökologie
- am Ideal des freien Menschen und seiner Würde
- der Mensch, mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt einer wertschätzenden von Vielfalt und Toleranz geprägten Gesellschaft und einer lebenserhaltenden Umwelt
- an dem Bestreben der Menschen selbständig ihre Welt mitzugestalten
- an der Verantwortung jeder/-s Einzelnen sowie der Gemeinschaft für die Wiederherstellung und Bewahrung gesunder, natürlicher Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna
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§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Erforschung und Entwicklung unseres globalen Bewußtseins sowie die Förderung gesunder und im Gleichgewicht befindlicher sozialer und ökologischer Lebensformen und der Bewußtseinsbildung von nachhaltigen und regionalen Wirtschaftsformen. An diesem Prozess der Bewusstseinsbildung können teilnehmen : Privatpersonen, Schüler, Studenten sowie Experten, (z.B. Vertreter von Schulen, von Institutionen für Wissenschaft, Forschung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch:
das Initiieren und Unterstützen von gemeinnützigen regionalen und interkulturellen Partnerschaften und humanitären Projekten, vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Ökologie, Kultur und integrativen, sinnbildenden Gemeinwesen
- Nachhaltigkeit und Kreativität geprägten Denkens und Handelns in Schule und Öffentlichkeit
- Seminare, Workshops, Arbeitsgruppen, Projektarbeit, Zukunftswerkstätten, Yoga, Forschungsarbeiten, Gesundheitsberatung und -bildung, Kurse, Dokumentation
- Das Einwerben, Verwalten und Weiterleiten von Spenden, Schenkungen u.a.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung (AO), vor allem in den Bereichen Bildung (siehe § 2).
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke und im Rahmen der steuerlich unschädlichen Betätigungen des § 58 AO verwendet werden.
- Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
- Der Besuch der Einrichtungen und Veranstaltungen durch die Öffentlichkeit ist nicht mit dem Erwerb der Mitgliedschaft verbunden.
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die vollständige Satzung hier zum Download